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Auto und Straßenverkehr: 6 Mythen im Faktencheck

Für viele ist das Auto nicht nur Transportmittel, sondern auch Statussymbol und Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Doch mit der Begeisterung für Autos gehen oft auch einige Mythen und irrwitzige Annahmen einher. Viele von ihnen halten sich hartnäckig, obwohl sie längst widerlegt wurden. Manche Auto-Mythen sind jedoch auch wahr, oder haben zumindest einen wahren Kern. In diesem Faktencheck werden einige der bekanntesten Auto-Mythen unter die Lupe genommen.

 

Fahrerflucht begeht, wer nach einem Unfall nur einen Zettel hinterlässt

Dieser Mythos entspricht der Wahrheit, auch wenn er sich bald ändern könnte. Derzeit begeht derjenige Fahrerflucht, der nach einem Unfall, wozu auch ein Bagatellschaden nach einem Parkplatz-Rempler gehört, einfach weiterfährt. Es genügt auch nicht, lediglich einen Zettel mit seinen Kontaktdaten zu hinterlassen, da dieser weggeweht werden könnte. Taucht der Besitzer des angefahrenen Autos nicht nach spätestens 30 Minuten auf, muss die Polizei verständigt werden. Aktuell wird jedoch diskutiert, ob der Fahrerflucht-Paragraf erneuert werden sollte.

 

Oldtimer eignen sich als Wertanlage

Ja, allerdings nicht jeder Oldtimer. Entscheidend sind hier gleich mehrere Faktoren, darunter der Kaufpreis zum jeweiligen Zeitpunkt sowie die laufenden Kosten, wie Versicherung, Kfz-Steuer, Unterstellmöglichkeit, usw. Wer einen seltenen und wertvollen Oldtimer sein Eigen nennt, sollte zudem in Original-Ersatzteile sowie zusätzlichen Schutz, wie eine Autoabdeckung, investieren. 

 

Mit einem Cent-Stück den Alkoholtest bestehen

Kupfer heißt das Stichwort, das das Alkoholtestgerät bei einer Verkehrskontrolle überlisten soll. Das ist natürlich Quatsch! Denn anstatt auf chemische Reaktionen hat es der kleine Scanner mehr auf den Atem abgesehen. Da helfen auch mehrere Münzen oder andere Hausmittel wie Knoblauch nicht.

 

Bei einem Auffahrunfall ist der hintere schuld

Wenn dem so wäre, wäre es schwierig, in solchen Fällen Versicherungsbetrug auszuschließen. Dennoch trifft es in vielen Fällen zu, dass der Auffahrende schuld am Unfall ist – aber eben nicht zwangsläufig. So kann es auch vorkommen, dass der Vorausfahrende eine Teilschuld zugesprochen wird. 

 

Automatik-Autos haben einen höheren Verbrauch

Dieses Argument ist mittlerweile überholt. Die technische Entwicklung schreitet stets voran, sodass es heute eine Vielzahl von Automatikgetrieben gibt, die ihren Vorgängern um einiges voraus sind. Je nach eingebautem System kann der Spritverbrauch im Vergleich mit einem manuellen Getriebe sogar gesenkt werden. Hier geht also Probieren mittlerweile über studieren.

 

Auf der Autobahn gelten 60 km/h als Mindestgeschwindigkeit

Nein! Fakt ist, dass nur Fahrzeuge auf deutschen Autobahnen zugelassen sind, die aufgrund ihrer Bauart mindestens 60 km/h fahren können. Das heißt aber nicht, dass man auch mindestens 60 km/h fahren muss! Allerdings gilt auch, dass durch langsames Fahren niemand behindert werden darf.

 

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